Die Durchsetzung des Rechts soll nicht an den Kosten scheitern. Wir beraten Sie über die zu erwartenden Prozesskosten und klären welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
FAQ
Häufige Fragen
1Was bedeutet unentgeltliche Rechtspflege?
Wer nicht die notwendigen Mittel zur Führung eines Prozesses besitzt, kann staatliche Hilfe beantragen. Wird diese gewährt, übernimmt der Staat die Kosten des eigenen Anwaltes und allfällige Gerichtsgebühren. Diese Hilfe muss zurück erstattet werden, wenn sich die Finanzlage verbessert hat.
2Ich habe nur wenig Geld, kann ich trotzdem zum Anwalt?
Anwaltliche Hilfe sollte nicht an fehlenden Mitteln scheitern. Trotzdem ist anwaltliche Beratung grundsätzlich kostenpflichtig. Bei einer Erstberatung informieren wir Sie über die Kosten. Sehen Sie von einem Prozess ab, verrechnen wir die Beratung oft zu einem Ihren Möglichkeiten angepassten Tarif. Bei Bedürftigkeit besteht im Prozess auch die Möglichkeit unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen.
3Was nützt eine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherungen beraten ihre Kunden bei verschiedensten Rechtsfragen. Wenn es zu einem Prozess kommt, übernehmen Rechtsschutzversicherungen im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen Gerichts- und Anwaltskosten, bei vielen Verträgen auch allfällige Entschädigungen an die Gegenpartei.
4Wann muss mir die Gegenpartei eine Entschädigung bezahlen?
In Zivilprozessen muss die unterliegende Partei der obsiegenden nach Massgabe des Prozessverlustes eine Parteikostenentschädigung bezahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Wer in einem Strafprozess freigesprochen wird oder wenn das Verfahren eingestellt wird, hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für seine Verteidigungskosten.
5Kann ich das Anwaltsmandat kündigen?
Das Anwaltsmandat können beide Seiten ohne Beachtung einer Frist kündigen. Die Kündigung muss nicht begründet werden. Sie darf nicht zur Unzeit erfolgen. Diese Einschränkung spielt für die Klienten kaum eine Rolle. Der Anwalt dagegen kann ein Mandat nicht ablegen, wenn dadurch die Interessen des Mandanten kompromittiert werden.
6Kann ich einen Prozess vorzeitig beenden?
Ein einmal eingeleitetes Gerichtsverfahren wird durch ein Urteil beendet. Ein vorzeitiger Abbruch ist nur durch Klagerückzug, Klageanerkennung oder mit Zustimmung der Gegenpartei möglich.
7Wie kann ich den Anwalt wechseln?
Da ein Anwaltsmandat jederzeit ohne Beachtung einer Frist aufgelöst werden kann, können Sie auch jederzeit den Anwalt wechseln. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihnen im Prozess die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und ein amtlicher Rechtsbeistand ernannt wurde. In diesen Fällen muss der Anwaltswechsel begründet und vom Richter bewilligt werden.
8Wie werden Anwaltskosten berechnet?
In aller Regel wird mit dem Anwalt ein Stundentarif vereinbart. Von Gesetzes wegen ist jeder Anwalt verpflichtet über seine Leistungen genau Buch zu führen. Der Zeitaufwand wird in unserer Kanzlei zu 5 Minuten genau erfasst. Zusammen mit dem vereinbarten Ansatz ergibt sich das Honorar. Hinzu kommen Auslagen wie Porti und Fahrkosten, sowie die Mehrwertsteuer. In engen Grenzen ist die Vereinbarung einer Zusatzprämie bei Prozessgewinn zulässig. Eine reine Beteiligung am Prozessergebnis ist verboten.
9Kann das Honorar in Raten bezahlt werden?
Der Anwalt ist gesetzlich verpflichtet von seinen Klienten regelmässig angemessene Vorschüsse auf sein Honorar zu verlangen. Dabei kann Ratenzahlung vereinbart werden. Wem die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, braucht keine Vorschüsse zu bezahlen.
10Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?
Um Sie präziser beraten zu können, brauchen wir vorab die Unterlagen zu Ihrem Problem. Bei vielen Prozessen, gerade im Bereich des Familienrechts, spielt auch die persönliche und finanzielle Situation eine wichtige Rolle. In diesen Fällen brauchen wir auch Unterlagen zu Ihrer finanziellen Situation, sowohl auf der Einnahmenseite (Lohnausweise, Lohnabrechnungen, usw.), wie auch bei den Ausgaben (Mietverträge, Krankenkassenpolicen, Versicherungspolicen, Steuerveranlagungen, usw.).
11Wie werde ich über den Prozess informiert?
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie über alle Vorgänge Ihres Prozesses informiert sind. Sämtliche Schriftstücke (Rechtsvorschriften, Briefe usw.), die wir für Sie erhalten oder in Ihrem Namen redigieren und versenden, werden Ihnen deshalb in Kopie zugestellt. Wir behalten uns vor, umfangreiche von der Gegenpartei eingereichte Unterlagen nur auf Verlangen zu kopieren und Ihnen zuzustellen. Komplexe Rechtsschriften senden wir unseren Klientinnen oftmals vor der Eingabe ans Gericht zur Kontrolle zu. Selbstverständlich können Sie verlangen, dass sie von jedem Schriftstück zuerst einen Entwurf erhalten.