Fachgebiete
Tätigkeitsbereiche
Patrik Gruber
Haftpflicht- und Sozialversicherung
Wer einen Schaden erleidet, muss ihn grundsätzlich selber tragen, ausser ein anderer kann dafür verantwortlich gemacht werden. Zuerst ist also immer der Schädiger zu ermitteln, bevor Schadensersatzansprüche gestellt werden können. Ob der Schaden aus einem Verkehrsunfall herrührt, einer schweren Straftat wie etwa einem Raubüberfall, einem Wohnungsbrand, einem ärztlichen Kunstfehler oder einem Arbeitsunfall, spielt dabei keine Rolle.
Unfall oder Krankheit können oft zu langjähriger oder gar ständiger Arbeitsunfähigkeit führen. Als spezialisierte Kanzlei im Sozialversicherungsrecht unterstützen wir unsere Mandanten in der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Versicherungen und Schädiger. Wir sind in der Lage medizinische Gutachten zu beurteilen oder die Koordination und Berechnung von Rentenleistungen zu überprüfen. Als forensisch tätige und erfahrene Kanzlei setzen wir berechtigte Ansprüche unserer Mandanten notfalls gerichtlich durch.
Mietrecht
Während Vermieter eine Liegenschaft oft als reines Renditeobjekt, also aus einer einseitig ökonomischen Warte betrachten, ist nach unserer Auffassung das Recht auf Wohnung ein existenzielles Grundrecht. Die Mietenden sind jedoch meist die schwächere Partei und oft der Willkür von Liegenschaftsverwaltungen ausgeliefert. Aus Angst vor Kündigung wagen viele Mieterinnen und Mieter nicht, sich gegen ungerechte oder gar illegale Behandlung zu wehren.
Wir beraten bei Fragen über Mängel an Wohnungen, ungenügender Heizung, Schimmelschäden, falschen Nebenkostenabrechnungen und allen Fragen rund um den Mietzins. Viele Fragen stellen sich auch bei der ausserterminlichen Kündigung. Gerade hier sind Mietende oft auf den Goodwill der Verwaltung angewiesen und kennen ihre Rechte nicht.
Profil
Werdegang
Patrik Gruber
«Das Recht hat keine eigenständige Bedeutung. Mit Gesetzen und anderen Rechtsregeln wird lediglich das Zusammenleben der Menschen untereinander geordnet. Das Verständnis des Rechts ist deshalb auch immer ein Verständnis der Menschen.» – Patrik Gruber
Berufliche Laufbahn
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Ue., 1988
- Anwaltspatent des Kantons Freiburg, 1993
- Anwalt in der Kanzlei Jutzet & Gruber, Freiburg, 1993
- Eröffnung der eigenen Kanzlei Patrik Gruber, 2000
- Vizepräsident der Jugendstrafkammer des
Kantons Freiburg (1996 - 2008) - CAS in Haftpflicht- und Versicherungsrecht
am Institut für Rechtswissenschaft und
Rechtspraxis der Universität St. Gallen, 2007 - Anwaltsgemeinschaft
Patrik Gruber & Lucienne Bühler, 2013
Nebenberufliche Tätigkeiten
- Vorstand und Vertrauensanwalt des deutschfreiburger Mieterinnen- und Mieterverbandes
- Verwaltungsratspräsident der Residence des Chênes, Freiburg
- diverse Vereine im Bereich der Kultur
Tätigkeitsgebiete
- Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Mietrecht
- Familienrecht
- allgemeines Vertragsrecht