Mietrecht
30. März 2022Folgende Frage wurde uns gestellt:
Hiermit möchte ich Sie fragen, ob ich für noch nicht schrifftlich (unterschrieben) abgeschlossenen Mietervertrag einen Unkostenbeitrag 200 CHF bezahlen muss.
Unkostenbeitrag für einen nicht abgeschlossenen Vertrag
In der Regel gehen die Parteien davon aus, dass der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Demzufolge gilt er erst wenn er auch schriftlich vorliegt und von beiden Parteien unterschrieben wurde. Bis dahin sind ist jede Partei frei von ihrem Mietinteresse zurückzutreten ohne, dass daraus eine Schadenersatzpflicht erwächst.
Ein solcher Schaden wird mit dem Unkostenbeitrag behauptet, jedoch nicht bewiesen. Es ist auch nicht einzusehen, welchen Schaden ein Vermieter haben sollte, gehört doch die Verwaltung der Wohnung und damit auch die Suche nach neuen Mieter zur Kernaufgabe jedes Liegenschaftsverwalters. Wenn die Parteien nicht in einer separaten Vereinbarung unterschriftlich den Unkostenbeitrag vereinbart haben, ist er nicht bezahlen.